Als Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) haben wir uns klaren Qualitätsstandards verpflichtet, die weit über den Branchenalltag hinausgehen.

Qualität und Vertrauen in der Pflege.

Gerade in der Pflege, wo die Arbeit mit Menschen besondere Sorgfalt und ein hohes Maß an Verantwortung erfordert, ist ein verlässlicher und transparenter Partner von entscheidender Bedeutung.

Der GVP hat hierzu spezielle Qualitätsstandards für Zeitarbeit in der Pflege definiert, die in sieben Artikeln grundlegende Kriterien festlegen. Diese Standards stellen sicher, dass nicht nur die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden, sondern auch ethische und professionelle Werte im Mittelpunkt stehen.

Unser Engagement und unsere Verantwortung.

Durch unsere Mitgliedschaft und das GVP-Siegel signalisieren wir dieses Engagement nach außen.

Es ist ein Zeichen, das subtil, aber wirkungsvoll unsere Verpflichtung zur Verantwortung und Qualität unterstreicht. Für unsere Kunden und Partner bedeutet dies: Sie können sich auf eine transparente, faire und verlässliche Zusammenarbeit verlassen – in jeder Situation.

Als Teil eines starken Netzwerks setzen wir uns für faire Arbeitsbedingungen, höchste Standards in der Pflege und nachhaltige Personaldienstleistungen ein – und das stets im Sinne der Menschen, die auf unsere Unterstützung zählen.

Die GVP-Qualitätsstandards:

1. Qualität der internen Beschäftigten

Pflegerische bzw. medizinische Kenntnisse, Erfahrung in Disposition, Bewerbermanagement und Affinität zur Betreuung. Organisationstalent, Kommunikationsstärke sowie rechtssichere Kenntnisse im Personalbereich und Grundlagenwissen über Gesetze in der Arbeitnehmerüberlassung.

2. Auswahl der Zeitarbeitskräfte

Sicherstellung der Kontinuität, Leistungserbringung und des reflektierten Handelns durch sorgfältige Auswahl und Prüfung des Personals hinsichtlich Qualifikation, Originaldokumenten, Zeugnissen, Weiterbildungen und Teilnahme an medizinischen Untersuchungen.

3. Entwicklung der Beschäftigten (intern und extern)

Gewährleistung des hohen Qualifikationsniveaus der Zeitarbeitskräfte durch Weiterentwicklung der internen und externen Mitarbeitenden. Zum Beispiel durch Supervision, Beratung, Coaching, regelmäßige Mitarbeitenden-Gespräche und Leistungsbeurteilungen sowie Paten- und Mentorenprogramme.

4. Geschäftsbeziehung zwischen der Zeitarbeitsfirma
und dem Kunden

Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kunden und Dienstleister – ohne Wucher, Dumping und aggressiven Abwerbestrategien. Stattdessen hohe Flexibilität, Orientierung an regionalen Gegebenheiten, Feedback & Reflexion, professionelle prozessuale Standards, adäquate Einarbeitung und Sicherstellung der einrichtungsinternen Vorgehensweisen.

5. Spezielle Anforderungen bei medizinischen Berufen

Doppelte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und des Kunden: Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit der Zeitarbeitskräfte, der Patient*innen und Bewohner*innen durch Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Arbeitsplatzbegehungen im eigenen Betrieb und beim Kunden. Strahlenschutz, Geräteeinweisungen und Teilnahme an arbeitsmedizinischen Untersuchungen sowie Nachweis von Schutzimpfungen. Nicht zuletzt die Einhaltung von Pausen und Erholungszeiten.

6. Transparenz gegenüber Kunden

Herstellung einer vertrauensvollen Basis durch Transparenz zu folgenden Punkten: Tarifbindung, Qualifikation, Nachweise zu Weiter- und Fortbildungen, Impfstatus, arbeitsmedizinischen Untersuchungen, Sprachkenntnis, Berufsqualifikation, Aufenthaltserlaubnis, Führungszeugnis und allgemeinen Fertigkeiten und Handlungskompetenzen bezüglich methodischer, personaler und sozial-kommunikativer Fähigkeiten. Weiterhin die Transparenz bei Kosten und Abrechnungen.

7. Sicherung der Qualitätsziele

Fokussierung auf den Menschen als wichtigsten Faktor und persönlichen Kontakt um Qualitätsziele zu erreichen. Qualitätssicherung mittels Digitalisierung von Prozessschritten, Leistungsbeurteilung durch den Kunden, verbindliche Verträge in Bezug auf die individuelle Personaldienstleistung, stundenweise Buchung nur, wenn Qualität und Sicherheit gewährleistet sind und Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Qualitätsstandards guter Zeitarbeit in der Pflege und im Gesundheitswesen.